Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1

VAPV 2.1

§ 34 Bewerbung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAPV%202.1/34#abs-1 (1) Bewerbungen für das duale Studium sind an die Ausbildungsbehörde zu richten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAPV%202.1/34#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen

1. ein Lebenslauf,

2. eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, wenn die sich bewerbende Person noch nicht volljährig ist, und

3. eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses vor der Bewerbung und von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung.

§ 33 § 35